Burgenländischer Handwerkerbonus


Wir fassen die wichtigsten Informationen kurz für Sie zusammen:

 

Förderzeitraum

 

Diese Sonderwohnbauförderungsaktion des Landes tritt mit 1. Jänner 2021 in Kraft und endet am 31. Dezember 2021. Arbeitsleistung und Endrechnung müssen in diesem Zeitraum erfolgen. Der Antrag samt Rechnung muss bis spätestens 31.12.2021 eingereicht werden.

 

 

Förderberechtigte

 

  • Fördervoraussetzung ist der Hauptwohnsitz im zu fördernden Wohnobjekt bei dem die Baubewilligung bereits mindestens 10 Jahre zurückliegt (außer bei Schaffung von barrierefreien Maßnahmen)
  • Förderberechtigt sind Privatpersonen, die die österreichische Staatsbürgerschaft besitzen oder dieser gleichgestellt sind (z.B. EU-Bürger).
  • Die Leistung muss von einem Handwerker mit Unternehmenssitz im Burgenland (Berechtigung nach § 94 der Gewerbeordnung) erbracht werden.

 

Der Zweck

 

Sanierung von Eigenheimen bzw. Schaffung barrierefreier Maßnahmen: Gefördert werden Arbeitsleistungen ohne Umsatzsteuer inklusive Fahrt-, Planungs- und Beratungskosten. Die Kosten für die Arbeitsleistung müssen pro Endrechnung zumindest € 400,– (ohne USt) betragen. Die Förderhöhe beträgt 25% der förderbaren Kosten (ohne USt/max. € 5.000,–).

 

Steigerung der Energieeffizienz und Senkung des Energieverbrauchs: Gefördert werden neben den Arbeitsleistungen auch Materialkosten (Fenster, Dämmstoffe, Türen, usw.).

Die Förderhöhe beträgt 25% der förderbaren Kosten (ohne USt/max. € 7.000,–).

 

Der Handwerkerbonus ist ein nicht rückzahlbarer Zuschuss aus der Wohnbauförderung.

 

 

Bei Fragen

 

stehen wir Ihnen sehr gerne zur Verfügung! 

Sie erreichen uns unter 0664 112 58 93 oder per E-Mail office@malerbetrieb-mayer.com.

 

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